Rechtsprechung
   VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,72235
VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862 (https://dejure.org/2010,72235)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862 (https://dejure.org/2010,72235)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - AN 3 K 08.00862 (https://dejure.org/2010,72235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,72235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Nachbarstreitigkeit; 5-geschossiges Wohnhaus; Baugrenze; Zahl der Vollgeschosse; nachbarschützende Funktion (verneint); Gebot der Rücksichtnahme, erdrückende Wirkung; Abstandsfläche; 16-m-Privileg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Nach Auffassung der Kammer liegt aber trotz Einhaltung der Abstandsflächen (vgl. insoweit BVerwG v. 11.01.1999, 4 B 128/98, BayVBl 1999, 568) eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme zu Lasten des Klägers auch nicht deshalb vor, weil das Bauvorhaben - das sich im Übrigen nach Höhe und Anzahl der Geschosse auf Grund der sich südlich und südöstlich anschließenden Bebauung, folgt man der Auffassung des Klägers, wonach nur diese heranzuziehen sei, sehr wohl einfügt i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB - eine erdrückende Wirkung oder einen Einmauerungseffekt zu Lasten des Klägers entwickeln würde oder dieser in unzumutbarem Umfang der Einsichtnahme ausgesetzt werde (vgl. insoweit BVerwG v. 23.05.1986 4 C 34.85).

    Eine erdrückende Wirkung kommt nach der Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern im geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG v. 13.03.1981, DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; vom 23.05.1986, DVBl 1986, 1271: 11, 5 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans die Rechte des Nachbarn verletzt, nach den Maßstäben für das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme zu beantworten (vgl. BVerwG vom 8.7.1998, BauR 1998, 1207 unter Hinweis auf BVerwG vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130 f; BayVGH, B.v. 26.3.2002, Az.: 15 CS 02.423).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Nach Auffassung der Kammer liegt aber trotz Einhaltung der Abstandsflächen (vgl. insoweit BVerwG v. 11.01.1999, 4 B 128/98, BayVBl 1999, 568) eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme zu Lasten des Klägers auch nicht deshalb vor, weil das Bauvorhaben - das sich im Übrigen nach Höhe und Anzahl der Geschosse auf Grund der sich südlich und südöstlich anschließenden Bebauung, folgt man der Auffassung des Klägers, wonach nur diese heranzuziehen sei, sehr wohl einfügt i.S.d. § 34 Abs. 1 BauGB - eine erdrückende Wirkung oder einen Einmauerungseffekt zu Lasten des Klägers entwickeln würde oder dieser in unzumutbarem Umfang der Einsichtnahme ausgesetzt werde (vgl. insoweit BVerwG v. 23.05.1986 4 C 34.85).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Eine erdrückende Wirkung kommt nach der Rechtsprechung vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern im geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (vgl. BVerwG v. 13.03.1981, DVBl 1981, 928: zwölfgeschossiges Gebäude in Entfernung von 15 m zum Nachbarwohnhaus; vom 23.05.1986, DVBl 1986, 1271: 11, 5 m hohe Siloanlagen im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Geschosse) und der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) haben zum einen anders als die Festsetzung von Baugebieten grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion; zum anderen ergibt sich auch aus einer einzelfallbezogenen Auslegung des Bebauungsplans nichts anderes (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 23.06.1995 - 4 B 92.95 BauR 1996, 82; BayVGH, B. v. 15.05.2002, 14 CS 02.794).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Zunächst scheidet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme unter dem Blickwinkel der ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung seines Grundstücks sowie des Wohnfriedens schon deshalb aus, weil die Häuser ... und ... bezogen auf das klägerische Grundstück die landesrechtlichen Abstandsflächenvorschriften - hierzu unten - einhalten und der Kläger in der Regel insoweit keine Rücksichtnahme verlangen kann, die über den Schutz der landesrechtlichen Vorschriften des Abstandflächenrechts hinausgeht, die ihrerseits eine Konkretisierung des Rücksichtnahmegebots darstellen (vgl. z. B. BVerwG v. 06.12.1996 in NVwZ-RR 1997, 516).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (Geschosse) und der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) haben zum einen anders als die Festsetzung von Baugebieten grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion; zum anderen ergibt sich auch aus einer einzelfallbezogenen Auslegung des Bebauungsplans nichts anderes (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 23.06.1995 - 4 B 92.95 BauR 1996, 82; BayVGH, B. v. 15.05.2002, 14 CS 02.794).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 38.98

    Sachaufklärung; Nachbarklage; Schweinehaltung; VDI-Richtlinie 3471;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans die Rechte des Nachbarn verletzt, nach den Maßstäben für das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme zu beantworten (vgl. BVerwG vom 8.7.1998, BauR 1998, 1207 unter Hinweis auf BVerwG vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130 f; BayVGH, B.v. 26.3.2002, Az.: 15 CS 02.423).
  • VGH Bayern, 25.05.1998 - 2 B 94.2682
    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Für die westliche Außenwand und einen 16 m langen Teil der nördlichen Außenwand des Hauses ... kann die Beigeladene das 16-m-Privileg des Art. 6 Abs. 6 Satz 1 BayBO in Anspruch nehmen; die Aufteilung der nördlichen Außenwand der Häuser ... und ... in abstandsflächenrelevante Außenwandteile i.S.d. Art. 6 Abs. 6 BayBO und solche, deren Abstandsfläche die in Art. 6 Abs. 4 BayBO vorgesehene Tiefe einhält, ist dabei zulässig, weil zum einen diese Außenwand gegliedert ist und zum andern ein schräger Grenzverlauf vorliegt (vgl. BayVGH, Urteil v. 25.5.1998, 2 B 94.2682 in BayVBl. 1999, 247).
  • VGH Bayern, 26.03.2002 - 15 CS 02.423
    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2010 - AN 3 K 08.00862
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans die Rechte des Nachbarn verletzt, nach den Maßstäben für das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme zu beantworten (vgl. BVerwG vom 8.7.1998, BauR 1998, 1207 unter Hinweis auf BVerwG vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122/130 f; BayVGH, B.v. 26.3.2002, Az.: 15 CS 02.423).
  • VGH Bayern, 15.05.2002 - 14 CS 02.794
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht